Die UNIL im 18. Jahrhundert
1798
24. Januar: Unabhängigkeit des Waadtlandes. Die Berner verlassen endgültig den Kanton.
1766
Der berühmte Dr. Auguste Tissot wird zum Medizinprofessur der Akademie berufen. Er unterrichtet zwar nicht regelmäßig, spielt jedoch dank seines reichhaltigen Briefwechsels mit dem Kurator der Akademie, Albrecht von Haller, eine bedeutende Rolle für die Institution.
1758
Die Lehre der exakten Wissenschaften wird (vorläufig) vom Lehrstuhl der Philosophie getrennt. Ernennung von Louis de Treytorrens zum außerordentlichen Professor der Mathematik und Experimentalphysik.
1757
Neues Reglement der Akademie nach der Inspektion durch den Kurator Albrecht von Haller, dem bekannten Berner Naturforscher und Mediziner.
1741
Die Gnädigen Herren von Bern schaffen die öffentlichen Vorlesungen auf Französisch ab, die im Rathaus stattfanden. Barbeyrac hatte diese zu Anfang des Jahrhunderts eingeführt. Ebenfalls abgeschafft werden die Lehrveranstaltungen in Geschichte; beim rechtswissenschaftlichen Lehrstuhl verbleiben lediglich Vorlesungen in Natur- und Zivilrecht. Zu jener Zeit gehören der Akademie sieben Lehrstühle an:
2 Lehrstühle für Theologie (Dogmatik und Polemik)
1 Lehrstuhl für Hebräisch und Katechese
1 Lehrstuhl für Griechisch und Sittenlehre
1 Lehrstuhl für Philosophie, Mathematik und Physik
1 Lehrstuhl für Rhetorik und Belletristik
1 Lehrstuhl für Rechtswissenschaft.
1729
Antoine Court und Benjamin Duplan gründen das Französische Seminar, das Pfarrerseminar der Reformierten Kirche in Frankreich, das bis 1812 am Rande der Akademie existiert.
1711
Jean Barbeyrac gibt das traditionell übliche Latein auf und hält seine Einführungsvorlesung in französischer Sprache.
1708
Schaffung eines Lehrstuhls für Rechtswissenschaften und Geschichte. Zum ersten Mal beteiligt sich der Stadtrat am akademischen Leben und übernimmt einen Teil der Bezahlung des Professors der Rechtswissenschaften.
1700
Das akademische Reglement vom 26. Januar bekräftigt die vorangegangenen Reglemente. Es sieht auch die Ernennung einer Schutz- und Kontrollinstanz vor, bestehend aus 4 Kuratoren, die unter den Berner Ratsmitgliedern ausgewählt werden.



