Das öffentliche Recht umfasst die Gesamtheit der Regeln und Grundsätze, die den Staat, seine Organe und die Beziehungen zwischen ihnen und den Bürgerinnen und Bürgern sowie den öffentlichen und privaten Organisationen regeln.
Für die öffentliche Verwaltung sind diese Regeln und Grundsätze ein Rahmen sowie ein Handlungsinstrument, die mit einer Vielzahl anderer Instrumente verknüpft sind, um das individuelle und kollektive Verhalten zu beeinflussen. Die Untersuchung all dieser Instrumente ist Bestandteil des Arbeitsbereichs der Regulierung.
Der Fachbereich öffentliches Recht und Regulierung untersucht das normative Spektrum rechtlicher und nicht-rechtlicher Regeln. Aus dieser Perspektive sind diverse aktuelle Themen, wie etwa die digitale Transformation der Gesellschaft, von grosser Relevanz. Auf der Basis unserer Grundlagenforschung und angewandter Forschung, Lehre und Fachwissen möchten wir zur Schaffung und Verbreitung von Wissen über diese Themen beitragen.